Service
Notdienst
Schadensmeldung
Wohncafé Körschstraße
Das Wohncafé in der Körschstraße wurde im Jahr 2012 eröffnet und dient seitdem als Treffpunkt für alle Generationen.
Betreut wird das Wohncafé vom Verein Integrative Wohnformen. Der Verein wurde im Jahr 2008 zusammen mit zwölf weiteren Wohnungsbaugenossenschaften in Stuttgart mit dem Ziel gegründet Wohnprojekte (genannt: „Leben im Quartier“) für Senioren/-innen und Menschen mit Behinderung im Großraum Stuttgart ins Leben zu rufen.
Ältere Menschen sollen so lange und so gut wie möglich in der eigenen Wohnung und in ihrem gewohnten Stadtteil leben können. Neben der kundenorientierten Versorgung soll eine optimale soziale Wohnqualität erreicht werden, die der Gefahr der Vereinsamung entgegenwirkt.
Anschrift
Körschstraße 44
70599 Stuttgart-Plieningen
Spielenachmittag
Jeden 1. Dienstag im Monat von 14:00-17:00 Uhr
Spieleabend
Jeden 2. Dienstag im Monat von 18:00-22:00 Uhr
Repair Café
Derzeit findet alle zwei Monate ein Repair Café statt. Kleinere defekte Gegenstände können dann mit der Hilfe von ehrenamtlichen Experten repariert werden.
Haben Sie Fragen zum Wohncafé oder Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit? Dann rufen Sie uns an unter:
0711-737343-12
Downloads
Zum Betrachten unserer Informationsblätter benötigen Sie den Acrobat Reader. Sollte dieser derzeit noch nicht auf Ihrem Rechner installiert sein, können Sie sich diesen hier kostenlos downloaden.
Formulare
FAQ
Hier finden Sie zahlreiche Fragen und Antworten zu wichtigen Themen. Sollten Sie keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie sich gerne mit uns über unser Kontaktformular oder telefonisch in Verbindung setzen.
Allgemeine Fragen
Wohnungsgenossenschaften sind privatwirtschaftliche Organisationen. Um eine Wohnung nutzen zu können, ist es Voraussetzung, die Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu erwerben. Dabei zeichnen Sie gemäß der Satzung eine entsprechende Anzahl von Geschäftsanteilen. Dieses Guthaben ist beim Ausscheiden aus der Genossenschaft rückzahlbar und wird in der Regel mit einer Dividende verzinst.
Wer in eine Genossenschaftswohnung zieht, erwirbt mit dem Nutzungsvertrag automatisch ein lebenslanges Wohnrecht innerhalb der Genossenschaft.
Jedes Mitglied ist durch sein Geschäftsguthaben Teileigentümer der Genossenschaft.
Genossenschaften sind demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat bei Abstimmungen eine Stimme – unabhängig von der Anzahl seiner Geschäftsanteile.
Die Geschäfte der Genossenschaft werden durch den Vorstand geführt, der Aufsichtsrat berät den Vorstand und überwacht gemäß dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung die Geschäftstätigkeit.
Je nach Größe einer Genossenschaft findet jährlich eine Vollversammlung aller Mitglieder oder ihrer gewählten Vertreter statt. Dabei erstatten Vorstand und Aufsichtsrat Bericht über das abgelaufene Geschäftsjahr. Die Vollversammlung entscheidet über die Entlastung der Gremien. Die Genossenschaft unterzieht sich gemäß dem Genossenschaftsgesetz einer jährlichen Pflichtprüfung und Kontrolle durch die Wirtschaftsprüfer des genossenschaftlichen Prüfungsverbandes.
Unsere Servicezeiten sind:
Montag - Donnerstag:
08:00-17:00 Uhr
Freitag:
08:00-12:00 Uhr
Individuelle Termine können gerne telefonisch vereinbart werden.
Unsere 250 Mietwohnungen befinden ausschließlich im Stadtteil Stuttgart-Vaihingen.
Eine Komplettübersicht unserer Liegenschaften finden Sie hier.
Wohnungssuche
Der erste Schritt zur erfolgreichen Wohnungsbewerbung ist das vollständige Ausfüllen unseres Wohnungsbewerberformulars. Dieses füllen Sie direkt auf unserer Homepage aus oder laden es über unser Download-Center herunter und senden es uns per Post zu bzw. geben es direkt in unserer Geschäftsstelle ab.
Anschließend werden wir Ihre Angaben prüfen und Ihnen dann Ihren Wünschen entsprechende Wohnungen anbieten.
Für die Bewerbung um eine Mietwohnung ist ein Vorstellungstermin notwendig.
Einen Termin vereinbaren Sie direkt bei Frau Höschele unter 0711-737343-15.
Mietverhältnis
Ihr Ansprechpartner für all Ihre Belange ist Herr Gabrovski.
In jedem Hauseingang unserer Liegenschaften befindet sich eine Notdienstliste. Dort finden Sie alle wichtigen Telefonnummern sämtlicher Handwerker.
Zusätzlich finden Sie die Notdienstliste auch auf unserer Homepage
Hausordnung
Beim Unterzeichnen des Mietvertrags verpflichten Sie sich dazu, keine Hunde und Katzen in unseren Wohnungen zu halten. Dies ist nicht gestattet.
Bevor Sie sich an uns wenden, suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Nachbarn.
Viele Streitigkeiten entstehen durch Missverständnisse und können meistens durch ein klärendes Gespräch beseitig werden.
Ist Ihr Nachbar dennoch nicht einsichtig? Dann schildern Sie die Vorkommnisse (schriftlich mit Datum und ggf. der Unterschrift anderer Anwohner) Ihrem zuständigen Sachbearbeiter. Gerne stellen wir Ihnen auch eine Mediatorin zur Seite, die als neutrale Person beide Parteien an einen gemeinsamen Tisch bringt, um den Konflikt auf einer friedlichen Basis zu klären.
In vielen unserer Liegenschaften verfügen wir über einen externen Dienstleister, der die Ausführung der Kehrwoche und des Winterdienstes für Sie übernimmt. Gibt es keinen Servicepartner, so sind die Kehrwoche und der Winterdienst vertraglich seitens der Mietparteien durchzuführen. Die genauen Regelungen finden Sie in unserer Hausordnung. Die Umstellung auf eine Fremdvergabe der Kehrwoche und des Winterdienstes begrüßen wir sehr, allerdings bedarf dies der Zustimmung aller Hausparteien.
Das Anbringen von Parabolantennen kann die Bausubstanz unserer Gebäude beschädigen, zudem wird das äußere Erscheinungsbild dadurch wesentlich beeinträchtigt.
Daher ist eine Anbringung untersagt. Sämtliche unserer Wohnungen sind an das Breitbandkabelnetz angeschlossen und verfügen über sogenannte Multimediaanschlüsse. Dadurch sind zahlreiche Fernseh- und Rundfunkprogramme empfangbar, auch Telefonie und Internet sind möglich. Durch einen Rahmenvertrag mit unserem Partner Vodafone bieten wir unseren Mietern einen günstigen Preis für die Nutzung des Breitbandanschlusses, sodass eine Parabolantenne überflüssig ist.
Mitgliedschaft und Geschäftsanteile
Da die Überlassung einer Genossenschaftswohnung ausschließlich an Mitglieder erfolgt, ist vor deren Anmietung der Beitritt in die Genossenschaft erforderlich.
Die Höhe der Genossenschaftsanteile ist in der Satzung geregelt. Zur Zeit beträgt ein Geschäftsanteil 160,00 EUR.
Für die Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, mindestens 2 Anteile zu zeichnen.
Die Anteile können mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende gekündigt werden (Stichtag ist der 30.09.). Die Auszahlung erfolgt im Folgejahr, nachdem die Mitglieder-versammlung den Jahresabschluss und die Bilanz des Vorjahres per Beschluss festgestellt hat. Die Versammlung findet in der Regel im Mai statt. Mieter der Genossenschaft können ihre Pflichtanteile nur bei Beendigung des Mietverhältnisses kündigen.
Wohnungskündigung
Wichtig ist, dass die Kündigung schriftlich eingereicht wird. Die Kündigungsfrist unserer Mietwohnungen beträgt stets drei Monate zum Monatsende. Bitte denken Sie daran, dass bei einer Kündigung der Wohnung die Anteile an der Genossenschaft weiterhin bestehen bleiben. Diese sind, wenn gewünscht, separat zu kündigen.
Die Genossenschaftsanteile bleiben bei einer Kündigung der Wohnung weiter bestehen. Möchten Sie diese ebenfalls kündigen, so muss dies schriftlich bei der Genossenschaft eingehen. Die Anteile können jeweils drei Monate zum Jahresende gekündigt werden (Stichtag ist der 30.09.). Die Auszahlung erfolgt dann im Folgejahr, nach der nächsten Mitgliederversammlung, die meistens im Mai stattfindet.